Homeoffice Steuern Schweiz 2025: Steuerabzug
Homeoffice Steuerabzug Schweiz 2024-2025: Betriebsausgaben abziehbar, Raummiete Rechnungsformel, CHF 4'800 Beispiel, Kantonsunterschiede.

Homeoffice ist in der Schweiz nach COVID normal geworden. Aber wissen Sie, dass Sie Ihre Homeoffice-Kosten von den Steuern abziehen können? Die wichtigsten Bedingungen, reale Berechnungsbeispiele und wie Sie CHF 400-600 pro Jahr sparen – dieser Leitfaden zeigt Ihnen alles.
Homeoffice Steuerabzug: Die Grundvoraussetzungen
Um Homeoffice-Kosten steuerlich abzuziehen, müssen Sie drei Bedingungen erfüllen:
- Sie arbeiten substanziell und regelmässig zu Hause (typischerweise mindestens 30-40% der Arbeitszeit)
- Ihr Arbeitgeber bietet keinen Arbeitsplatz (oder dessen Nutzung ist nicht möglich/zumutbar)
- Sie haben einen separaten Raum, der tatsächlich und primär als Arbeitszimmer genutzt wird
Berechnung der abzugsfähigen Homeoffice-Kosten
Beispiel: CHF 4'800 jährlicher Abzug
Wohnsituation:
- Mietete 5.5-Zimmer Wohnung: CHF 36'000 jährlich (CHF 3'000/Monat)
- 1 separates Arbeitszimmer
Berechnungsformel (nach Luzerner Methode):
Abzugsfähige Raummiete = (Bruttomiete / Gesamtzahl Räume) × Anzahl Arbeitszimmer
Rechnung:
- Bruttomiete: CHF 36'000
- Gesamtzahl Räume: 5.5 + 2 Nebenräume (Bad, Küche) = 7.5 Räume
- Abzug pro Arbeitszimmer: CHF 36'000 ÷ 7.5 × 1 = CHF 4'800
Steuereinsparung (abhängig vom Kanton):
- Bundessteuern: etwa CHF 200-250
- Kantonale Steuern: etwa CHF 200-300
- Gemeindesteuern: etwa CHF 100-150
- Total Steuereinsparung: CHF 500-700 pro Jahr
| Wohnungsgrösse | Beispiel-Miete | Homeoffice-Abzug | Steuereinsparung |
|---|---|---|---|
| 2.5 Zimmer | CHF 20'000/Jahr | CHF 2'286 | CHF 300-400 |
| 4.5 Zimmer | CHF 30'000/Jahr | CHF 4'286 | CHF 500-600 |
| 5.5 Zimmer | CHF 36'000/Jahr | CHF 4'800 | CHF 500-700 |
Praktische Tipps zur Homeoffice-Kostenberechnung
Tipp 1: Nebenräume richtig zählen
Typischerweise werden folgende Räume gezählt:
- Zimmer: Alle Einzelzimmer
- Bad & Toilette: Zählt als 1 Raum
- Küche: Zählt als 1 Raum
- Korridor: Zählt normalerweise nicht mit
- Balkon/Terrasse: Zählen nicht mit
Tipp 2: Beleg-Anforderungen
Um den Abzug in der Steuererklärung geltend zu machen, benötigen Sie:
- [ ] Mietvertrag (Bruttomiete)
- [ ] Grundrissplan oder Zimmeranzahl-Bestätigung
- [ ] Fotos des Arbeitszimmers (zeigt Nutzung)
- [ ] Arbeitstage-Dokumentation (Homeoffice-Tage)
Tipp 3: Alternative: Pauschalabzug
Einige Kantone (z.B. Luzern, Zug) erlauben eine Pauschale von CHF 500-800/Jahr ohne Berechnung. Dies kann einfacher sein!
Tipp 4: Kombination mit anderen Betriebsausgaben
Sie können Homeoffice-Abzug kombinieren mit:
- Berufliche Fortbildung (Kurse, Bücher)
- Berufliche Kleidung
- Berufliche Fahrkosten (Arbeitsweg)
- Berufliche Mahlzeiten (wenn nicht vom Arbeitgeber)
Beispiel: Homeoffice CHF 4'800 + Kurse CHF 1'000 + Fahrkosten CHF 800 = CHF 6'600 Total Abzug
Häufig gestellte Fragen
F: Kann ich Homeoffice-Kosten abziehen, wenn ich angestellt bin? A: Ja! Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können Homeoffice-Kosten abziehen, müssen aber die Bedingungen erfüllen.
F: Zählt Home Office Möbel (Schreibtisch, Stuhl) zum Abzug? A: Nein. Nur die Raummiete ist abzugsfähig (oder in manchen Kantonen: Betriebsausgaben-Pauschale).
F: Kann ich Internetkosten abziehen? A: In der Regel nein. Das Internetabo für Privatperson ist nicht abzugsfähig.
F: Was if mein Kanton keine Homeoffice-Abzüge akzeptiert? A: Es gibt keine Kantone, die komplett ablehnen. Aber Anforderungen variieren. Fragen Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung nach.
Kantonale Unterschiede
Verschiedene Kantone haben unterschiedliche Anforderungen:
| Kanton | Anforderung | Abzug möglich | |--------|-----------|------------| | Zürich | 40% der Zeit zu Hause | Ja, mit Berechnung | | Bern | 30% der Zeit zu Hause | Ja, oft Pauschale | | Luzern | COVID-Massnahmen noch gültig | Ja, CHF 500-800 Pauschale | | Aargau | Substanziell und regelmässig | Ja, mit Berechnung | | Genf | Keine spezielle Regelung | Nein (oder sehr eingeschränkt) |
Szenario: Mit vs. Ohne Homeoffice-Abzug
Person: CHF 100'000 Bruttoeinkommen, Kanton Zürich, 50% Homeoffice
Ohne Homeoffice-Abzug:
- Steuerbares Einkommen: CHF 100'000
- Steuern (Ø 25%): CHF 25'000
Mit Homeoffice-Abzug (CHF 4'800):
- Steuerbares Einkommen: CHF 95'200
- Steuern (Ø 25%): CHF 23'800
- Steuereinsparung: CHF 1'200
Über 10 Jahre Homeoffice: CHF 12'000 Ersparniss!
Fazit & Empfehlungen 2025
Homeoffice-Kostenabzüge sind ein unterschätztes Steuerspar-Potenzial:
✅ Raummiete: CHF 2'500-5'000 abzugsfähig ✅ Steuereinsparung: CHF 500-1'200 pro Jahr ✅ Keine zusätzlichen Kosten: Sie zahlen die Miete ja ohnehin
Handeln Sie:
- Mietvertrag checken (Bruttomiete notieren)
- Zimmeranzahl zählen (Küche, Bad als 1 Raum)
- Berechnung durchführen (siehe Formel oben)
- In nächster Steuererklärung eintragen
- CHF 500-1'200 Steuern sparen
Rechtlicher Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. checkeverything.ch erhält keine Provisionen von Steuerbehörden.
Homeoffice-Abzüge variieren je nach Kanton erheblich. Kontaktieren Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater vor der Geltendmachung. Quellen: BDO, LUKB, Kanton Bern Taxinfo, Kanton Zug Steuerverwaltung.
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