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Stalking wird Straftat 2026

7 min
checkeverything.ch Team

Stalking wird 2026 eigener Straftatbestand in der Schweiz. Was ändert sich für Opfer? Wie können Sie sich schützen? Rechtliche Schritte erklärt.

Stalking wird Straftat 2026

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Stalking wird eigenständige Straftat

Ab 2026 wird Stalking (Nachstellung) in der Schweiz ein eigenständiger Straftatbestand. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Opferschutz, da Stalking bisher nur über Umwege verfolgt werden konnte.

Was ändert sich konkret?

AspektBisherAb 2026
StraftatbestandKein eigener TatbestandEigener Straftatbestand (Art. 181d StGB)
StrafmassJe nach Delikt (Nötigung, Drohung)Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe
AntragsdeliktMeist AntragsdeliktOffizialdelikt (Verfolgung von Amtes wegen)
BeweislageEinzelhandlungen nachweisenGesamtmuster reicht

Definition: Was ist Stalking?

Stalking (Nachstellung) umfasst nach dem neuen Gesetz:

Typische Stalking-Handlungen

  1. Verfolgen und Beobachten der betroffenen Person
  2. Unerwünschte Kontaktaufnahme (Anrufe, SMS, E-Mails, soziale Medien)
  3. Auflauern an Wohnort, Arbeitsplatz oder anderen Orten
  4. Bedrohung und Einschüchterung
  5. Überwachung (auch digital)
  6. Beschädigung von Eigentum
  7. Verbreitung falscher Informationen (Cyberstalking)

Voraussetzungen für Strafbarkeit

  • Wiederholte Handlungen (nicht einmalig)
  • Gegen den Willen der betroffenen Person
  • Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers
  • Furcht oder Angst beim Opfer

So schützen Sie sich vor Stalking

Präventive Massnahmen

  1. Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Medien prüfen
  2. Standortfreigabe auf dem Smartphone deaktivieren
  3. Keine persönlichen Daten öffentlich teilen
  4. Sichere Passwörter verwenden
  5. Verdächtige Kontaktversuche dokumentieren

Bei akutem Stalking

  1. Klare Grenzen setzen – Einmalig, deutlich, schriftlich
  2. Keinen weiteren Kontakt – Jede Reaktion kann bestärken
  3. Alles dokumentieren – Nachrichten, Datum, Uhrzeit, Zeugen
  4. Beweise sichern – Screenshots, Voicemails, E-Mails
  5. Polizei informieren – Anzeige erstatten

Rechtsschutz bei Stalking

Bei Stalking-Fällen können erhebliche Kosten entstehen:

  • Anwaltskosten für Beratung und Vertretung
  • Gerichtskosten für zivilrechtliche Massnahmen
  • Gutachterkosten bei komplexen Fällen

Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abdecken:

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Schützen Sie sich rechtlich bei Stalking und anderen Bedrohungen

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Rechtliche Schritte gegen Stalker

1. Strafanzeige bei der Polizei

Mit dem neuen Gesetz können Sie:

  • Anzeige erstatten wegen Stalking (Art. 181d StGB)
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amtes wegen
  • Es drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe

2. Zivilrechtliche Massnahmen

  • Kontaktverbot (gerichtlich angeordnet)
  • Annäherungsverbot (Rayonverbot)
  • Überwachungsverbot (inkl. digital)

3. Gewaltschutzgesetz (GSG)

Kantone bieten zusätzlich:

  • Wegweisung des Stalkers
  • Betretungsverbot für bestimmte Orte
  • Kontaktverbot auf Polizeistufe

Dokumentation: So sammeln Sie Beweise

Was dokumentieren?

ArtWie sichern?Wichtig
NachrichtenScreenshots mit DatumAbsender sichtbar
AnrufeAnrufliste fotografierenUhrzeit, Häufigkeit
BegegnungenProtokoll führenOrt, Zeit, Zeugen
Social MediaScreenshots, URLsProfilname sichtbar
E-MailsMit Header speichernNicht löschen

Stalking-Tagebuch führen

Notieren Sie jeden Vorfall:

  • Datum und Uhrzeit
  • Art des Vorfalls
  • Ort
  • Anwesende Zeugen
  • Ihre Reaktion
  • Ihr Befinden (Angst, Stress)

Hilfsangebote für Stalking-Opfer

Sofortige Hilfe

  • Polizei-Notruf: 117
  • Frauenhäuser: Schutzunterkünfte
  • Opferhilfe Schweiz: 0800 040 080 (kostenlos)

Beratungsstellen

  • Opferhilfe-Beratungsstellen in jedem Kanton
  • Frauenberatungsstellen
  • Männerberatungsstellen (auch Männer können Opfer sein)

Psychologische Unterstützung

Stalking kann traumatisierend sein. Suchen Sie professionelle Hilfe bei:

  • Psychologischen Beratungsstellen
  • Opferhilfe (kostenlose Erstberatung)
  • Hausarzt (Überweisung an Spezialisten)

Cyberstalking: Digitale Nachstellung

Besondere Formen

  • Überwachung über GPS-Tracker oder Spyware
  • Identitätsdiebstahl in sozialen Medien
  • Doxxing (Veröffentlichung persönlicher Daten)
  • Revenge Porn (Verbreitung intimer Aufnahmen)

Schutz vor Cyberstalking

  1. Geräte auf Spyware prüfen
  2. Alle Passwörter ändern (E-Mail, Social Media, Banking)
  3. Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
  4. Profile auf "privat" stellen
  5. Stalker blockieren (alle Plattformen)

FAQ

Ab wann gilt etwas als Stalking?

Es muss sich um wiederholte Handlungen handeln, die gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen und deren Lebensführung beeinträchtigen. Ein einzelner Kontaktversuch ist noch kein Stalking.

Können auch Männer Stalking-Opfer sein?

Ja, etwa 20-25% der Stalking-Opfer sind Männer. Das neue Gesetz schützt alle Geschlechter gleichermassen.

Was kostet eine Anzeige wegen Stalking?

Die Strafanzeige bei der Polizei ist kostenlos. Zivilrechtliche Verfahren (Kontaktverbot) können Kosten verursachen, die durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden können.

Kann ich den Stalker zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen?

Ja, Stalking-Opfer können Schadenersatz und Genugtuung fordern (Art. 41 ff. OR). Dies umfasst materielle Schäden (z.B. Umzugskosten) und immaterielle Schäden (seelisches Leid).

Was passiert, wenn der Stalker das Kontaktverbot missachtet?

Bei Missachtung eines gerichtlichen Kontaktverbots drohen:

  • Ordnungsbusse
  • Ungehorsamsstrafe (Art. 292 StGB)
  • Verschärfung der Massnahmen

Fazit

Das neue Stalking-Gesetz 2026 stärkt den Schutz von Opfern erheblich. Stalking wird zum Offizialdelikt, und die Beweisführung wird erleichtert.

Wenn Sie von Stalking betroffen sind:

  1. Dokumentieren Sie alle Vorfälle
  2. Holen Sie sich Hilfe (Polizei, Opferhilfe)
  3. Erstatten Sie Anzeige
  4. Schützen Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei akuter Bedrohung wenden Sie sich sofort an die Polizei (117). Für individuelle Rechtsberatung kontaktieren Sie einen Anwalt oder die kantonale Opferhilfe.

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