Stalking wird Straftat 2026
Stalking wird 2026 eigener Straftatbestand in der Schweiz. Was ändert sich für Opfer? Wie können Sie sich schützen? Rechtliche Schritte erklärt.

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Stalking wird eigenständige Straftat
Ab 2026 wird Stalking (Nachstellung) in der Schweiz ein eigenständiger Straftatbestand. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Opferschutz, da Stalking bisher nur über Umwege verfolgt werden konnte.
Was ändert sich konkret?
| Aspekt | Bisher | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Straftatbestand | Kein eigener Tatbestand | Eigener Straftatbestand (Art. 181d StGB) |
| Strafmass | Je nach Delikt (Nötigung, Drohung) | Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe |
| Antragsdelikt | Meist Antragsdelikt | Offizialdelikt (Verfolgung von Amtes wegen) |
| Beweislage | Einzelhandlungen nachweisen | Gesamtmuster reicht |
Definition: Was ist Stalking?
Stalking (Nachstellung) umfasst nach dem neuen Gesetz:
Typische Stalking-Handlungen
- Verfolgen und Beobachten der betroffenen Person
- Unerwünschte Kontaktaufnahme (Anrufe, SMS, E-Mails, soziale Medien)
- Auflauern an Wohnort, Arbeitsplatz oder anderen Orten
- Bedrohung und Einschüchterung
- Überwachung (auch digital)
- Beschädigung von Eigentum
- Verbreitung falscher Informationen (Cyberstalking)
Voraussetzungen für Strafbarkeit
- Wiederholte Handlungen (nicht einmalig)
- Gegen den Willen der betroffenen Person
- Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers
- Furcht oder Angst beim Opfer
So schützen Sie sich vor Stalking
Präventive Massnahmen
- Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Medien prüfen
- Standortfreigabe auf dem Smartphone deaktivieren
- Keine persönlichen Daten öffentlich teilen
- Sichere Passwörter verwenden
- Verdächtige Kontaktversuche dokumentieren
Bei akutem Stalking
- Klare Grenzen setzen – Einmalig, deutlich, schriftlich
- Keinen weiteren Kontakt – Jede Reaktion kann bestärken
- Alles dokumentieren – Nachrichten, Datum, Uhrzeit, Zeugen
- Beweise sichern – Screenshots, Voicemails, E-Mails
- Polizei informieren – Anzeige erstatten
Rechtsschutz bei Stalking
Bei Stalking-Fällen können erhebliche Kosten entstehen:
- Anwaltskosten für Beratung und Vertretung
- Gerichtskosten für zivilrechtliche Massnahmen
- Gutachterkosten bei komplexen Fällen
Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abdecken:
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Rechtliche Schritte gegen Stalker
1. Strafanzeige bei der Polizei
Mit dem neuen Gesetz können Sie:
- Anzeige erstatten wegen Stalking (Art. 181d StGB)
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amtes wegen
- Es drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe
2. Zivilrechtliche Massnahmen
- Kontaktverbot (gerichtlich angeordnet)
- Annäherungsverbot (Rayonverbot)
- Überwachungsverbot (inkl. digital)
3. Gewaltschutzgesetz (GSG)
Kantone bieten zusätzlich:
- Wegweisung des Stalkers
- Betretungsverbot für bestimmte Orte
- Kontaktverbot auf Polizeistufe
Dokumentation: So sammeln Sie Beweise
Was dokumentieren?
| Art | Wie sichern? | Wichtig |
|---|---|---|
| Nachrichten | Screenshots mit Datum | Absender sichtbar |
| Anrufe | Anrufliste fotografieren | Uhrzeit, Häufigkeit |
| Begegnungen | Protokoll führen | Ort, Zeit, Zeugen |
| Social Media | Screenshots, URLs | Profilname sichtbar |
| E-Mails | Mit Header speichern | Nicht löschen |
Stalking-Tagebuch führen
Notieren Sie jeden Vorfall:
- Datum und Uhrzeit
- Art des Vorfalls
- Ort
- Anwesende Zeugen
- Ihre Reaktion
- Ihr Befinden (Angst, Stress)
Hilfsangebote für Stalking-Opfer
Sofortige Hilfe
- Polizei-Notruf: 117
- Frauenhäuser: Schutzunterkünfte
- Opferhilfe Schweiz: 0800 040 080 (kostenlos)
Beratungsstellen
- Opferhilfe-Beratungsstellen in jedem Kanton
- Frauenberatungsstellen
- Männerberatungsstellen (auch Männer können Opfer sein)
Psychologische Unterstützung
Stalking kann traumatisierend sein. Suchen Sie professionelle Hilfe bei:
- Psychologischen Beratungsstellen
- Opferhilfe (kostenlose Erstberatung)
- Hausarzt (Überweisung an Spezialisten)
Cyberstalking: Digitale Nachstellung
Besondere Formen
- Überwachung über GPS-Tracker oder Spyware
- Identitätsdiebstahl in sozialen Medien
- Doxxing (Veröffentlichung persönlicher Daten)
- Revenge Porn (Verbreitung intimer Aufnahmen)
Schutz vor Cyberstalking
- Geräte auf Spyware prüfen
- Alle Passwörter ändern (E-Mail, Social Media, Banking)
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
- Profile auf "privat" stellen
- Stalker blockieren (alle Plattformen)
FAQ
Ab wann gilt etwas als Stalking?
Es muss sich um wiederholte Handlungen handeln, die gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen und deren Lebensführung beeinträchtigen. Ein einzelner Kontaktversuch ist noch kein Stalking.
Können auch Männer Stalking-Opfer sein?
Ja, etwa 20-25% der Stalking-Opfer sind Männer. Das neue Gesetz schützt alle Geschlechter gleichermassen.
Was kostet eine Anzeige wegen Stalking?
Die Strafanzeige bei der Polizei ist kostenlos. Zivilrechtliche Verfahren (Kontaktverbot) können Kosten verursachen, die durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden können.
Kann ich den Stalker zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen?
Ja, Stalking-Opfer können Schadenersatz und Genugtuung fordern (Art. 41 ff. OR). Dies umfasst materielle Schäden (z.B. Umzugskosten) und immaterielle Schäden (seelisches Leid).
Was passiert, wenn der Stalker das Kontaktverbot missachtet?
Bei Missachtung eines gerichtlichen Kontaktverbots drohen:
- Ordnungsbusse
- Ungehorsamsstrafe (Art. 292 StGB)
- Verschärfung der Massnahmen
Fazit
Das neue Stalking-Gesetz 2026 stärkt den Schutz von Opfern erheblich. Stalking wird zum Offizialdelikt, und die Beweisführung wird erleichtert.
Wenn Sie von Stalking betroffen sind:
- Dokumentieren Sie alle Vorfälle
- Holen Sie sich Hilfe (Polizei, Opferhilfe)
- Erstatten Sie Anzeige
- Schützen Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei akuter Bedrohung wenden Sie sich sofort an die Polizei (117). Für individuelle Rechtsberatung kontaktieren Sie einen Anwalt oder die kantonale Opferhilfe.
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