CO₂-Sanktion & Zulassung 2026
Ab 2026: Keine Zulassung ohne bezahlte CO₂-Sanktion. Was bedeutet das für Neuwagen-Käufer? eCoC-Digitalisierung und Kontrollfahrt erklärt.

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Neue Regel ab 2026: CO₂-Sanktion vor Zulassung
Ab 2026 gilt in der Schweiz eine wichtige Änderung bei der Fahrzeugzulassung: Neuwagen dürfen erst zugelassen werden, wenn eine allfällige CO₂-Sanktion vollständig bezahlt wurde.
Was ist die CO₂-Sanktion?
Die CO₂-Sanktion ist eine Abgabe, die Importeure und Hersteller zahlen müssen, wenn ihre verkauften Fahrzeuge im Durchschnitt den CO₂-Grenzwert überschreiten.
Aktueller Grenzwert (2026):
- Personenwagen: 118 g CO₂/km
- Lieferwagen: 186 g CO₂/km
Was ändert sich konkret?
| Aspekt | Bisher | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Zulassungszeitpunkt | Unabhängig von CO₂-Sanktion | Erst nach Zahlung möglich |
| Prüfung | Nachträgliche Kontrolle | Vorab-Prüfung bei Zulassung |
| Dokumentation | Papier-CoC | Digitales eCoC |
| Wartezeit | Keine durch CO₂ | Möglich bei ausstehender Zahlung |
Wer ist betroffen?
Direkt betroffen
- Neuwagen-Käufer – Verzögerung bei Zulassung möglich
- Importeure – Müssen Sanktion vor Auslieferung zahlen
- Parallelimporteure – Besonders strenge Kontrolle
- Direktimporte (EU-Ausland) – Sanktion muss vor CH-Zulassung beglichen sein
Nicht betroffen
- Occasionswagen (Gebrauchtwagen)
- Bereits zugelassene Fahrzeuge
- Elektroautos (0 g CO₂/km)
eCoC: Die digitale Fahrzeugdokumentation
Das eCoC (electronic Certificate of Conformity) ersetzt das bisherige Papier-CoC und enthält alle fahrzeugrelevanten Daten digital.
Vorteile des eCoC
- Schnellere Zulassung – Kein Papierkram mehr
- Fälschungssicher – Digitale Signatur
- Automatische Prüfung – CO₂-Werte werden elektronisch übermittelt
- Europaweite Standardisierung – Einheitliches Format
eCoC und CO₂-Sanktion
Im eCoC ist der CO₂-Ausstoss des Fahrzeugs hinterlegt. Das Strassenverkehrsamt prüft automatisch:
- CO₂-Wert des Fahrzeugs
- Status der Sanktionszahlung beim Importeur
- Freigabe für Zulassung (ja/nein)
CO₂-Sanktion berechnen
Die Sanktion berechnet sich nach der Überschreitung des Grenzwerts:
| Überschreitung | Sanktion pro g/km | Beispiel (10g über Grenzwert) |
|---|---|---|
| 1-3 g/km | CHF 7.50 | CHF 22.50 |
| 4-6 g/km | CHF 22.50 | CHF 67.50 |
| 7+ g/km | CHF 37.50 | CHF 112.50 |
| Gesamt (10g über Grenzwert) | - | CHF 202.50 |
Wichtig: Die Sanktion wird auf Basis des Importeurs-Durchschnitts berechnet, nicht pro Einzelfahrzeug. Importeure können den Aufpreis aber auf den Käufer überwälzen.
Tipps für Neuwagen-Käufer 2026
1. Lieferzeitpunkt klären
Fragen Sie beim Händler nach:
- Ist die CO₂-Sanktion bereits beglichen?
- Wann ist die Zulassung realistisch?
- Gibt es Verzögerungsrisiken?
2. Elektro- oder Hybridauto wählen
Keine CO₂-Sanktion bei:
- Vollelektrischen Fahrzeugen (0 g/km)
- Plug-in-Hybriden mit niedrigem Verbrauch
3. Autoversicherung im Voraus vergleichen
Während Sie auf die Zulassung warten, können Sie bereits die beste Autoversicherung finden:
4. Reifen rechtzeitig bestellen
Auch bei den Reifen lohnt sich ein Preisvergleich – vor allem bei Neufahrzeugen, die oft mit Sommerreifen ausgeliefert werden.
Kontrollfahrt für Direktimporte
Wer ein Fahrzeug selbst aus dem EU-Ausland importiert, muss eine Kontrollfahrt zum Strassenverkehrsamt absolvieren.
Ablauf der Kontrollfahrt
- Termin vereinbaren beim kantonalen Strassenverkehrsamt
- Dokumente mitbringen:
- Ausländischer Fahrzeugausweis
- Kaufvertrag
- eCoC oder CoC-Papier
- Nachweis CO₂-Sanktion (falls anwendbar)
- Fahrzeugprüfung vor Ort
- Zulassung bei bestandener Prüfung
Kosten Direktimport
| Position | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Kontrollfahrt/Prüfung | CHF 50-150 |
| Zulassungsgebühren | CHF 50-100 |
| Nummernschilder | CHF 40-80 |
| CO₂-Sanktion (falls anwendbar) | variabel |
| Einfuhrsteuer (MWST) | 8.1% vom Kaufpreis |
FAQ
Betrifft die Änderung auch Occasionswagen?
Nein, die CO₂-Sanktion gilt nur für Neufahrzeuge (Erstimmatrikulation). Bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht betroffen.
Was passiert, wenn der Importeur die Sanktion nicht zahlt?
Das Fahrzeug kann nicht zugelassen werden. Als Käufer müssen Sie beim Händler reklamieren oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.
Kann ich die CO₂-Sanktion selbst zahlen?
Bei Direktimporten ja. Die Sanktion wird vom Bundesamt für Energie (BFE) berechnet und muss vor der Zulassung beim Strassenverkehrsamt nachgewiesen werden.
Gibt es Ausnahmen von der CO₂-Sanktion?
- Elektrofahrzeuge: Keine Sanktion (0 g CO₂/km)
- Wasserstofffahrzeuge: Keine Sanktion
- Kleinstserien: Sonderregelungen möglich
- Oldtimer: Nicht betroffen
Wie lange dauert die Zulassung mit der neuen Regel?
Bei ordnungsgemässer Dokumentation und bezahlter Sanktion sollte es keine Verzögerung geben. Probleme entstehen nur, wenn die Sanktion noch offen ist.
CO₂-Grenzwerte Entwicklung
| Jahr | Grenzwert PW | Grenzwert LNF |
|---|---|---|
| 2024 | 118 g/km | 186 g/km |
| 2025 | 118 g/km | 186 g/km |
| 2026 | 118 g/km | 186 g/km |
| Ab 2030 (geplant) | ca. 95 g/km | ca. 147 g/km |
Fazit
Die neue Regel CO₂-Sanktion vor Zulassung betrifft vor allem Käufer von Neufahrzeugen mit hohem Verbrauch. Wer ein Elektroauto oder einen sparsamen Hybrid wählt, ist nicht betroffen.
Für Direktimporteure bedeutet die Änderung zusätzliche Bürokratie – die eCoC-Digitalisierung soll dies aber vereinfachen.
Tipp: Klären Sie beim Neuwagenkauf immer den Status der CO₂-Sanktion, um Verzögerungen bei der Zulassung zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die genauen Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das kantonale Strassenverkehrsamt oder das Bundesamt für Energie (BFE).
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